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Unterweisung nach ASR 2.2/2.3/1.3

Die Unterweisungspflicht nach ASR 2.2 (Arbeitsstättenregel), welche im Arbeitsschutzgesetz verankert ist, richtet sich an den Arbeitgeber.
Dieser hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.

Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten.
Art und Weise und der notwendige Umfang einer Unterweisung hängen von der individuellen Gefährdungssituation und von der Qualifikation der Mitarbeiter ab.

Die Unterweisung erfolgt jährlich.