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Betriebssicherheitsunterweisung §15

Unsere Arbeiten erfolgen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Die BetrSichV ist die deutsche Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG, jene wurde ersetzt durch die Richtlinie 2009/104/EG[2], in Deutschland regelt sie die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen sind in dem Schutzkonzept der Verordnung enthalten.